IPN - Gleichstellungsbeauftragte

Die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten (GB) sind durch das Schleswig-Holsteinische Gleichstellungsgesetz und zugleich durch die Ausführungsvereinbarung Gleichstellung der GWK geregelt. Es ist damit festgelegt, dass die GB die Aufsicht über die Wahrung und Herstellung von Chancengleichheit aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Einrichtung hat, sowohl der Frauen als auch der Männer. Ihr Mitwirkungs- und Vetorecht bezieht sich auf personelle, organisatorische und soziale Maßnahmen, die die Gleichstellung betreffen. Die GB hat die Aufgabe, die Institutsleitung dabei zu unterstützen, Chancengleichheit umzusetzen.