Awareness im Fokus: IPN baut Diversitätsstrategie weiter aus

Das IPN tritt dafür ein, ein diskriminierungsfreier, sicherer und gewaltfreier Ort zu sein, an dem alle einen fairen, wertschätzenden und respektvollen Umgang miteinander pflegen. Gemeinsam haben daher die Geschäftsführung des IPN, der Personalrat sowie die Referentin für Diversität, Gleichstellung und Nachwuchsförderung eine Dienstvereinbarung ausgearbeitet, die sich umfangreich mit dem Thema „Awareness“ auseinandersetzt und die zum Jahresanfang in Kraft getreten ist.

»Wir verstehen Awareness als eine Möglichkeit, auf Diskriminierung sowie Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse aufmerksam zu machen und Menschen, die Grenzüberschreitungen erlebt haben, in ihrem selbstbestimmten Umgang damit zu unterstützen.«

Personalrat des IPN

Die Dienstvereinbarung „Awareness“ ist Teil der neuen Diversitätsstrategie des Instituts und fügt sich damit in einen Prozess ein, der im Laufe des Jahres mit der Unterzeichnung der Charta der Vielfalt begonnen hat. Zentrale Bausteine der Vereinbarung sind zum einen vorbeugende Maßnahmen. Dazu gehören Kolloquien, in denen Mitarbeitende rund um das Thema sensibilisiert werden, Fortbildungen für Führungskräfte sowie die Möglichkeit von individuellem Coaching. Zum anderen werden mit der Dienstvereinbarung Strukturen geschaffen, um im Fall von beispielsweise Diskriminierung, sexualisierter Gewalt und Mobbing all am IPN tätigen Personen angemessen zu unterstützen.

»Gewalt und Diskriminierung sind keine individuellen Probleme und die Dienstvereinbarung zu Awareness ist eine Maßnahme, Diskriminierung und Gewalt in konkreten Räumen und Situationen einen strukturellen, gemeinschaftlichen Umgang entgegenzusetzen.«

Mareike Bierlich, Geschäftsführende Administrative Direktorin des IPN

Zudem werden klare Prozesse im Fall von Verstößen gegen diese Dienstvereinbarung fest definiert. Dazu wird eine Beschwerdestelle eingerichtet, deren Mitglieder von der Geschäftsführung des IPN bestellt werden. Dort haben Mitarbeitende die Möglichkeit, einen solchen Prozess anzustoßen. Die Beschwerdestellt berät Beteiligte und kann der Geschäftsführung vorbeugende, schützende sowie sanktionierende Maßnahmen empfehlen. Das beinhaltet schützende Maßnahmen der Freistellung, kurzfristig zur Klärung auch der beschuldigten Person, und sanktionierende Maßnahmen bis hin zu Haushaltsmittelkürzungen sowie Kündigung.

Alles in allem ist die Dienstvereinbarung „Awareness“ damit nicht nur ein wichtiger Schritt im Rahmen der Diversitätsstrategie des IPN, sondern unterstreicht das Selbstverständnis des Instituts als diskriminierungssensibler Ort, an dem Diversität als wertvoll betrachtet und Vielfalt als Chance verstanden wird.